Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 LB 189/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3086
OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 LB 189/11 (https://dejure.org/2014,3086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2014 - 1 LB 189/11 (https://dejure.org/2014,3086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 1 LB 189/11 (https://dejure.org/2014,3086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 5 Nr. 1 BBauG
    Genehmigung für ein Einfamilienhaus ohne Einschränkung auf betriebsbezogenes Wohnen; Heranziehung des Bauscheins und der Bauvorlagen für die Auslegung einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung für ein Einfamilienhaus ohne Einschränkung auf betriebsbezogenes Wohnen; Heranziehung des Bauscheins und der Bauvorlagen für die Auslegung einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 5 Nr. 1
    Genehmigung für ein Einfamilienhaus ohne Einschränkung auf betriebsbezogenes Wohnen; Heranziehung des Bauscheins und der Bauvorlagen für die Auslegung einer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist eine Baugenehmigung auszulegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gründer des Heideparks Soltau darf sein Haus nicht zu Dauerwohnzwecken nutzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Heidepark Soltau - und das Wohnhaus des Gründers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung einer Baugenehmigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gründer des Heideparks Soltau darf sein Haus nicht zu Dauerwohnzwecken nutzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gründer des Heideparks Soltau darf sein Haus nicht zu Dauerwohnzwecken nutzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das genehmigte Vorhaben ist aus den Gesamtumständen zu ermitteln! (IBR 2014, 436)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 537
  • ZfBR 2014, 390 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 LB 189/11
    Das schließt es indes nicht aus, bei der Auslegung der Baugenehmigung auch weitere Indizien zu berücksichtigen; das Schriftformerfordernis des § 75 Abs. 3 NBauO a.F. steht einer Auslegung anhand von außerhalb der Genehmigung liegenden Umständen nicht entgegen; dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Umstände ihrerseits schriftlich dokumentiert sind und wenn in der Genehmigung bzw. den genehmigten Bauvorlagen zumindest ein Bezug zu diesen hergestellt ist - vergleichbar der "Andeutungstheorie" bei der Auslegung von Testamenten (vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1982 - IVa ZR 94/81 -, BGHZ 86, 41).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 5 K 2370/14

    Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung

    Das schließt es indes nicht aus, bei der Auslegung der Baugenehmigung auch neben der Genehmigung selbst andere Umstände zu berücksichtigen (OVG Lüneburg, Urteil vom 20.02.2014 - 1 LB 189/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 ME 203/13

    Nachbarschutz bei Baugenehmigungen für Attraktionen eines Freizeitparkes

    Hinsichtlich der Einzelheiten zur bauplanungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Situation dieser Gebäude wird auf den Tatbestand des den Beteiligten bekannten Senatsurteils vom heutigen Tag in der Sache 1 LB 189/11 Bezug genommen.

    Das Verwaltungsgericht ist unter Berufung auf sein Urteil vom 11.4.2011 im Verfahren 2 A 47/10 (dazu jetzt 1 LB 189/11) der Auffassung, das Vorhaben sei für unbeschränkte Wohnnutzung genehmigt, der für eine solche Nutzung im Außenbereich geltende Schutzanspruch von 60 dB(A) nehme ungeachtet der zwischenzeitlichen Überplanung des Gebiets mit einem SO "Betriebsbedingtes Wohnen" am durch die Genehmigung vermittelten Bestandsschutz teil.

    Unabhängig davon wäre es formell und materiell baurechtswidrig; die Nurdach-Häuser wurden ausweislich einer entsprechenden Bestätigung der Forstbetriebsgemeinschaft Soltau im Verwaltungsvorgang im Verfahren 1 LB 189/11 zur Verwaltung des Forstbetriebes Heidenhof auf dem heutigen Heide-Park-Gelände errichtet.

    Eine schriftlich dokumentierte, nicht nur vorübergehende Duldung des Hauses ist weder vorgetragen noch aus den Verwaltungsvorgängen, auch im Verfahren 1 LB 189/11, ersichtlich.

  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16

    Baugenehmigung, Regelungsgehalt, Bauvorlagen, ; Zugehörigkeitsvermerk,

    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris Rn. 15; v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 25. Januar 2013, BauR 2013, 1239; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • VG Würzburg, 30.09.2020 - W 5 S 20.1131

    Nutzungsuntersagung für Probierstand wegen Nutzungsänderung

    Der Gegenstand der Baugenehmigung wird nämlich in erster Linie durch den Bauantrag des Bauherrn bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme auch die genehmigten Bauvorlagen heranzuziehen sind (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 20.3.2014 - 1 LB 189/11 - juris; Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, 15. Edition, Stand: 1.6.2020, Art. 68 Rn. 38).

    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Auslegung der Baugenehmigung auch weitere Indizien Berücksichtigung finden können; dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Umstände ihrerseits schriftlich dokumentiert sind und wenn in der Genehmigung bzw. den genehmigten Bauvorlagen zumindest ein Bezug zu diesen hergestellt ist - vergleichbar der "Andeutungstheorie" bei der Auslegung von Testamenten (OVG Lüneburg, U.v. 20.3.2014 - 1 LB 189/11 - juris m.w.N).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2017 - 1 LA 151/16

    Auslegung; Baulast; Verpflichtungserklärung

    Maßgeblich sind für die Auslegung mithin nur solche Umstände, die, wenn nicht im Text der Baulast oder der Verpflichtungserklärung oder zu deren Inhalt erklärten Karten oder Zeichnungen enthalten, doch zumindest schriftlich fixiert sind (ähnlich schon angedeutet für die Auslegung von Baugenehmigungen im Senatsurt. v. 20.2.2014 - 1 LB 189/11 - BauR 2014, 1131 = juris Rn. 20; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.2.2016 - 5 S 1140/14 - BauR 2016, 1141 = juris Rn. 45 und OVG Münster, Beschl. v. 8.8.2013 - 7 A 3001/11 -, juris Rn. 31 zur Unmaßgeblichkeit von zum Zeitpunkt der Baulasteintragung vorhandenen tatsächlichen Zuständen).
  • VGH Bayern, 11.03.2022 - 15 ZB 21.2871

    Auslegung der Baugenehmigung

    Vielmehr können nicht mit Genehmigungsvermerk versehende Unterlagen dann zur Auslegung des Inhalts der Baugenehmigung herangezogen werden und dann auch zur Bestimmbarkeit der Baugenehmigung beitragen, wenn anderweitig im Genehmigungsbescheid oder in den (gestempelten) Bauvorlagen - vergleichbar der "Andeutungstheorie" bei der Auslegung von Testamenten - auf diese Bezug genommen wird (vgl. NdsOVG, U.v. 20.2.2014 - 1 LB 189/11 - BauR 2014, 1131 = juris Rn. 20; Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: Februar 2022, Art. 68 BayBO Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14

    Abweichung, Baugenehmigung, Abstandsfläche

    Bei der Ermittlung des Regelungsgehalts von Baugenehmigungen ist zu berücksichtigen, dass der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt wird und dass neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk grüngestempelten Bauvorlagen heranzuziehen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 1997 - 4 B 240.96 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • VG Hannover, 21.04.2021 - 12 A 5974/17

    Auflagen; Auslegung; Drittschutz; Gaststätte; Immissionen; Nutzung; Schießsport;

    Dies schließt es nicht aus, bei der Auslegung auch weitere Indizien zu berücksichtigen; das Schriftformerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 3 NBauO steht einer Auslegung anhand von außerhalb der Genehmigung liegenden Umständen nicht entgegen; dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Umstände ihrerseits schriftlich dokumentiert sind und wenn in der Genehmigung bzw. den genehmigten Bauvorlagen zumindest ein Bezug zu diesen hergestellt ist - vergleichbar der "Andeutungstheorie" bei der Auslegung von Testamenten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.02.2014 - 1 LB 189/11 -, juris Rn. 20 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 -, BGHZ 86, 41; VG Würzburg, Beschl. v. 30.09.2020 - W 5 S 20.1131 -, juris Rn. 25).
  • VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00981

    Erfolglose Klage auf Befreiung von den Festsetzungen eines vorhabenbezogenen

    Nach den Gesamtumständen nehmen diese mithin am Regelungsgehalt der Baugenehmigung teil; Art. 68 Abs. 2 BayBO steht dem nicht entgegen (vgl. bspw. OVG Lüneburg, U.v. 20.2.2014 - 1 LB 189/11 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 56).
  • VG Hannover, 06.12.2018 - 12 A 5761/16

    Biogasanlage; Erdbecken; Gärreste; Lagerkapazitäten; Lagerung; Vorbescheid;

    Inhalt und Umfang einer Baugenehmigung werden durch den Bauantrag des Bauherrn, durch die Bezeichnung der Baumaßnahme in der Baugenehmigung und durch die auf den Bauvorlagen angebrachten Grünstempel bestimmt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20.02.2014 - 1 LB 189/11 -, BauR 2014, 1131).
  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2020 - 9 K 8146/16

    Bauantrag, Unbestimmtheit, Betriebsbeschreibung, Festsaal, Vergnügungsstätte,

  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2022 - 6 K 4455/20

    Baugenehmigung Auslegung Betriebsleiterwohnhaus Wohnhaus Wohnen

  • VG München, 10.10.2017 - M 1 K 17.395

    Nachbarklage gegen Abgrabungsgenehmigung für Kiesgrube durch formell illegale

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht